Statuten

Art. 1: Zweck

Die Kampfkunstgruppe Smiling Dragon in Gelterkinden fördert die Verbreitung und Ausübung alter chinesischer Kampfkünste, die gemeinhin unter dem Begriff Kung Fu zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich um sanfte und harte Ausdrucksformen. Dies soll auf einem hohen Niveau und unter voller Berücksichtigung der den Kampfkünsten zu Grunde liegenden Lebensphilosophien geschehen nach dem Vorbild von Chee Kim Thong‘s Health and Pugilistic School in Kuala Lumpur, Malaysia.

Art. 2: Trainingsniveau

 

Um das unter 1. definierte Niveau zu erreichen, wird ein Team von Trainern eingesetzt. Die Trainer können aus der Gruppe erfahrene Kampfünstler / Kampfünstlerinnen auswählen, um die unerfahreneren zu unterrichten. Zusätzlich kann der Vorstand externe Trainerinnen oder Trainer einladen. Die Unterrichtenden werden vom Verein für ihre Arbeit entschädigt.

Art. 3: Stile

Die Kampfkunstgruppe „Smiling Dragon“ bietet die drei Grundstile Wu Ji Quan, klassisches Kung Fu und Ngo Cho an.

Art. 4: Wissen

Grundsätzlich wird angestrebt, dass das Kampfkunstwissen über verschiedene Leute verteilt wird. Alle aktiven, erfahreneren Vereinsmitglieder sollen die Möglichkeit haben, einzelne Bewegungsabläufe („Sets“ oder „Formen“) zu bewahren, zu pflegen und anderen auch weiterzugeben.

Art. 5: Trainingslokal

Der Vorstand sorgt für ein geeignetes Trainingslokal.

Art. 6: Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden semesterweise per 1. Juli und 1. Januar fällig.

  • Erwachsene (18+) bezahlen 160.- CHF pro Semester.
  • Jugendliche oder Auszubildende (-25) bezahlen 140.- CHF pro Semester.
  • Kinder bezahlen 100.- CHF pro Person.
  • Passivmitglieder bezahlen einen Beitrag von 10.- CHF pro Semester.

Bei finanziellen Härtefällen bestimmen der Präsident des Vereins und der Kassier den Monatsbeitrag der betroffenen Person.

Art. 7: Finanzielle Unterstützung

Der Vorstand ist bemüht, dem Verein durch Spenden und andere Unterstützungen finanzielle Mittel zukommen zu lassen.

 Art. 8: Verwendung Finanzen

Die finanziellen Mittel werden vollumfänglich zum Bezahlen des Trainers, der Assistenztrainer und des Trainingslokals eingesetzt. Sollte sich ein Überschuss ergeben, bestimmt die Vereinsversammlung, wie dieser eingesetzt werden soll.

 Art. 9: Möglichkeiten für Neumitglieder

Neumitglieder und Interessierte haben die Möglichkeit, während vier Trainingswochen gratis dem Training beizuwohnen. Bei einem Beitritt wird der Mitgliederbeitrag für das laufende Semester pro Rata berechnet.

Art. 10: Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist per 30. Juni und 31. Dezember möglich. Der Vorstand behält sich vor, gewisse Vereinsmitglieder (z.B. übersäumige Zahler) aus dem Verein auszuschliessen.

Art. 11: Zusammensetzung Vorstand

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten / einer Präsidentin, dem Vizepräsidenten / der Vizepräsidentin, einem Kassier / einer Kassiererin, dem Aktuar / der Aktuarin und dem Trainervertreter / der Trainervertreterin. Der Vorstand verwaltet den Verein und vertritt ihn nach aussen. Der Kassier / die Kassiererin verwaltet die Mitgliederbeiträge und die Bezahlung der Vereinskosten und wird dabei vom Revisor / der Revisorin geprüft. Der Vizepräsident / die Vizepräsidentin unterstützt den Präsidenten / die Präsidentin bei diversen Arbeiten organisatorischer Art. Der Aktuar / die Aktuarin verfasst Protokolle der Sitzungen und gestaltet den Newsletter.

Art. 12: Stimm- / Wahlrecht

Aktive Mitglieder haben Wahl- und Stimmrecht im Verein. Die Vorstandsmitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Art. 13: Versammlungen

Es findet jedes Jahr eine Vereinsversammlung statt. Jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, eine Vorstandssitzung einzuberufen, der Vorstand als Ganzes kann eine ausserordentliche Vereinsversammlung einberufen.
(Stand: Smiling Dragon Gelterkinden, 10. März 2016)