Intern
Statuten
Artikel # 1
Die Kampfkunstgruppe Smiling Dragon in Gelterkinden fördert die Verbreitung und Ausübung alter chinesischer Kampfkünste, die gemeinhin unter dem Begriff Kung Fu zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich um sanfte und harte Ausdrucksformen. Dies soll auf einem hohen Niveau und unter voller Berücksichtigung der den Kampfkünsten zu Grunde liegenden Lebensphilosophien geschehen nach dem Vorbild von Chee Kim Thongs Health and Pugilistic School in Kuala Lumpur, Malaysia. Artikel # 2
Um das unter 1. defnierte Niveau zu erreichen, wird ein Team von drei Trainern eingesetzt. Die Trainer können aus der Gruppe erfahrene Kampfünstler/Kampfünstlerinnen auswählen, um die unerfahreneren zu unterrichten. Zusätzlich kann der Vorstand externe Trainerinnen oder Trainer einladen. Die Unterrichtenden werden vom Verein für ihre Arbeit entschädigt. Artikel # 3
Die Kampfunstgruppe Smiling Dragon bietet die drei Grundstile Wu Chi Chuan, klassisches Kung Fu und Ngo Cho an. Artikel # 4
Grundsätzlich wird angestrebt, dass das Kampfunstwissen über verschiedene Leute verteilt wird. Alle aktiven, erfahreneren Vereinsmitglieder sollen die Möglichkeit haben, einzelne Bewegungsabläufe (Sets oder Formen) zu bewahren, zu pfegen und anderen auch weiterzugeben. Artikel # 5
Der Vorstand sorgt für ein geeignetes Trainingslokal. Artikel # 6
Die Mitgliederbeiträge werden semesterweise per 1. Juli und 1. Januar fällig. Erwerbstätige oder über 25- jährige bezahlen 250.- CHF pro Semester. Jugendliche und in Ausbildung stehende bis 25 Jahre bezahlen 200.- CHF pro Semester. Bei jugendlichen Geschwistern beträgt der Semesterbeitrag 150.- CHF pro Person. Bei finanziellen Härtefällen bestimmen der Präsident des Vereins und der Kassier den Monatsbeitrag der betroffenen Person.Die Beiträge für Passivmitglieder sind
auf 25.- CHF pro Semester festgelegt (50.- CHF pro Jahr). Artikel # 7
Der Vorstand ist bemüht, dem Verein durch Spenden und andere Unterstützungen finanzielle Mittel zukommen zu lassen. Artikel # 8
Die finanziellen Mittel werden vollumfänglich zum Bezahlen des Trainers, der Assistenztrainer und des Trainingslokals eingesetzt. Sollte sich ein Überschuss ergeben, bestimmt die Vereinsversammlung, wie dieser eingesetzt werden soll. Artikel # 9
Neumitglieder und Interessierte haben die Möglichkeit, während vier Trainingswochen gratis dem Training beizuwohnen. Bei einem Beitritt wird der Mitgliederbeitrag für das laufende Semester pro Rata berechnet. Artikel # 10
Ein Vereinsaustritt ist per 30. Juni und 31. Dezember möglich. Der Vorstand behält sich vor, gewisse Vereinsmitglieder (z.B. übersäumige Zahler) aus dem Verein auszuschliessen. Artikel # 11
Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, einem Kassier/einer Kassiererin, einer Revisorin/einem Revisor, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und dem Trainerteam. Der Vorstand verwaltet den Verein und vertritt ihn nach aussen. Der Kassier/die Kassiererin verwaltet die Mitgliederbeiträge und die Bezahlung der Vereinskosten und wird dabei von der Revisorin/dem Revisor geprüft. Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin unterhält die Vereinshomepage und unterstützt den Präsidenten/die Präsidentin bei diversen Arbeiten organisatorischer Art. Artikel # 12
Alle Mitglieder haben Wahl- und Stimmrecht im Verein. Die Vorstandsmitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Artikel # 13
Es findet jedes Jahr eine Vereinsversammlung statt. Jedes Vorstandsmitglied hat die Möglichkeit, eine Vorstandssitzung einzuberufen, der Vorstand als Ganzes kann eine ausserordentliche Vereinsversammlung einberufen.letzte Änderung: 12.05.2010









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